Datenschutz-Grundverordnung
Seit 25. Mai 2018 gilt die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – die Datenschutz-Grundverordnung. Sie ist ohne Zweifel eine der wichtigsten Rechtsquellen des Datenschutzes in allen Mitgliedsstaaten der EU.
Die Datenschutz-Grundverordnung unterscheidet nicht mehr zwischen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen öffentlichen oder einen nicht-öffentlichen Verantwortlichen. Die in ihr geregelten Pflichten gelten vielmehr für alle Verantwortlichen gleichermaßen. Nicht nur für die Privatwirtschaft ist die Datenschutz-Grundverordnung daher relevant. Auch die öffentliche Verwaltung hat ihr Handeln an den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung auszurichten. Hierzu gehört auch, dass sowohl die vorhandenen als auch die künftig zu erlassenen datenschutzrechtlichen Regelungen mit der Datenschutz-Grundverordnung in Einklang stehen müssen. Dies betrifft sowohl die innerbehördlichen Regelungen als auch diejenigen, die gegenüber dem Bürger z. B. in Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen erlassen wurden bzw. werden.
Was ist zu tun?
Nachfolgend sind die wichtigsten Handlungserfordernisse für einen erfolgreichen Start mit der Datenschutz-Grundverordnung zusammengestellt.
- Checkliste - Handlungserfordernisse bei der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung in der Behörde (*.docx, 31,73 KB)
- Checkliste Melde- und Informationspflichten / Konsultationen (*.docx, 26,26 KB)